Unsere Geschäftsbestimmungen

1. Aufgaben
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Inhalt eines Angebots beruht auf Informationen des Auftraggebers. Die Objektangaben erfolgen nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr. Irrtum sowie Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.


2. Weitergabe und Kontaktaufnahme
Weitergabe von Exposés und anderen Dokumenten sowie Informationen vom Auftraggeber an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung durch H&A Immobilien GmbH. Wird die Zustimmung erteilt, so ist der Vertragspartner verpflichtet, den Dritten darüber aufzuklären, dass Maklerleistungen, die der Dritte nach Erhalt der Dokumente oder Informationen vom Auftragnehmer in Anspruch nimmt, bei ihm eine Provisionspflicht im Falle des Zustandekommens des Hauptvertrages auslösen. Erhält der Auftraggeber Kenntnis von einem Interessenten, sind dessen Kontaktdaten unverzüglich an den Makler weiterzugeben. Nur der Makler ist berechtigt, den weiteren Kontakt herzustellen. Bei direkten Verhandlungen der Beteiligten ist auf uns Bezug zu nehmen. Nimmt der Auftraggeber dennoch selbst Verhandlungen mit einem Dritten bzw. Interessenten auf, so handelt er vertragswidrig. Ein solches Handeln kann Schadensersatzansprüche gegenüber dem Makler auslösen.


3. Benachrichtigung
Ist dem Auftraggeber das Angebot/Objekt bzw. die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss des Vertrages bereits bekannt, so hat er dies unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Zugang des Angebotes, schriftlich mitzuteilen. Im Falle der Unterlassung dieser Mitteilung kann er sich in Höhe vergeblich aufgewendeter Kosten, die der Makler in Unkenntnis der Vorkenntnis des Auftraggebers eingegangen ist, regresspflichtig machen.


4. Honorarhöhe
Das Honorar beträgt – soweit nicht anders vereinbart – für Nachweis und/oder Vermittlung von Seiten des Annehmenden bei Kaufvertragsabschluss acht Prozent des notariellen Kaufpreises, bei Anmietung gewerblicher Räume, Grundstücken und Pacht fünf Monatsleistungen, jeweils zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, fällig bei Vertragsabschluss. Optionen, Vorkaufs- und Erbbaurechte werden auf gleicher Basis hälftig bewertet. In Zweifelsfällen bzgl. der Honorarhöhe gilt der im Angebot angegebene Betrag als Rechnungsgrundlage oder, falls fehlend, das ortsübliche Maklerhonorar.


5. Honoraranspruch
Unser Honorar entsteht für die Vermittlung und/oder den Nachweis eines Objektes/ einer Geschäftsgelegenheit oder eines Käufers/Mieters und ist fällig und verdient bei Vertragsabschluss. Der Honoraranspruch entsteht auch, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom Angebot abweichen oder der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen Vertrag über ein anderes des von uns nachgewiesenen Vertragspartners erreicht wird, schließlich, wenn und soweit im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem ersten Vertrag vertragliche Erweiterungen und Ergänzungen zustande kommen. Dies beinhaltet den Kauf/die Miete weiterer Objektflächen, sowie die Anmietung/den Erwerb nachbarschaftlicher Objekte des nachgewiesenen. Eine Anmietung des nachgewiesenen Objektes ohne den Abschluss eines Vertrages (Verzögerung, Aufschiebung, Unterlassung) gilt durch den Einzug/Nutzung als Vertragsvollzug und berechtigt ab Einzug/Nutzung zu vollem Honoraranspruch. Der Honoraranspruch entsteht auch bei Kauf statt Miete oder umgekehrt, Erbbaurecht statt Kauf, wie auch bei Erwerb im Wege der Zwangsversteigerung. Der Anspruch auf Honorar bleibt auch dann bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag rückgängig gemacht oder infolge von Anfechtung oder aus sonstigem Rechtsgrund hinfällig oder für unwirksam erklärt wird. Dies betrifft auch die Auflösung infolge aufschiebender Bedingungen. Dabei ist der Vertragsteil zur Zahlung des Gesamthonorars verpflichtet, bei dem der Grund der Aufhebung des Vertrages liegt. Bei Gemeinschaftsgeschäften gilt der jeweils höhere Honorarsatz. Abwicklung und Bezahlung des Honorars erfolgt über uns.


6. Maklervertrag
Unsere Verpflichtungen ergeben sich im Übrigen aus den Vorschriften des BGB über den Maklervertrag.


8. Nebenabreden
Änderungen, Ergänzungen, mündliche Nebenabreden sowie Änderungen oder Ergänzungen eines Auftrags haben nur Gültigkeit, wenn Sie schriftlich getroffen werden: die Einhaltung der Schriftform ist unabdingbare Wirksamkeitsvoraussetzung. 

 

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort und Gerichtstand ist für beide Seiten Hannover. 

 

10.Inhalt der Internetpräsenz H&A Immobilien GmbH übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereit-gestellten Informationen die Bereitstellung der Informationen wird durch die angeschlossene/-n, selbstständige/-n Lizenzmakler/-in - die ebenfalls keinerlei Gewähr für die Richtigkeit übernehmen - auf Grundlage der Daten, die ihnen die Eigentümer/-in der jeweiligen Objekte zur Verfügung gestellt haben, dargestellt. Haftungsansprüche gegen H&A Immobilien GmbH welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern von der jeweiligen Maklerin/des jeweiligen Maklers, kein nachweislich vorsätzliches oder
grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die im Objekt genannte Maklerin/Makler behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen. 

 

11. Kostenlose Wertermittlung

§ 1 Zustandekommen des Vertragsverhältnisses

a) Wir stellen dem Nutzer Formulare zur Verfügung, über die eine kostenlose Wertermittlung für eine Immobilie beauftragt werden kann.
Anhand dieser Daten kann eine Werteinschätzung für die Immobilie durch uns erstellt werden.

b) Durch Ausfüllen und elektronischer Versendung der Formulare zur Beauftragung einer kostenlosen Wertermittlung gibt der Kunde uns gegenüber ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab.

c) Die Annahme des Angebotes des Nutzers wird nach unserem freiem Ermessen entschieden. Mit Annahme kommt ein Vertrag zwischen uns und dem Nutzer zustande, der im folgenden als "Nutzungsvertrag" bezeichnet wird. 
Ein Anspruch auf den Abschluss eines Nutzervertrages besteht nicht. Eine Annahme des Angebotes kann ohne die Angabe von Gründen abgelehnt werden.

§ 2 Gegenstand des Vertragsverhältnisses

a) Wir erstellen anhand der vom Nutzer angegeben Daten eine Immobilien-Kurzbewertung und übermitteln diese an den Nutzer.

a) Für die Übermittelung der Immobilien-Kurzbewertung sowie für mögliche Rückfragen kontaktieren wir den Nutzer mittels der bei der Datenerhebung angegebenen Kontaktwege.

c) Die Erstellung der Immobilien-Kurzbewertung erfolgt unentgeltlich.

§ 3 Pflichten des Nutzers

a) Der Nutzer ist nicht berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag zu übertragen, es sei denn, wir stimmen der Überlassung im Vorfeld ausdrücklich schriftlich zu.

§ 4 Haftung

1. Wir haften bei einfacher Fahrlässigkeit nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt worden ist. Hinsichtlich mittelbarer Schäden, insbesondere Mangelfolgeschäden, unvorhersehbarer Schäden oder untypischer Schäden sowie entgangenen Gewinns ist eine Haftung ausgeschlossen.

2. Wir haften bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unbeschränkt. Ebenfalls unbeschränkt haften wir im Falle einer fahrlässigen Pflichtverletzung, sofern Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betroffen sind. Eine Haftung durch uns wegen Arglist oder einer Garantie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.

3. Wir haften für Schäden, sofern Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bis maximal zur Höhe des Auftragswertes. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Der Ersatz von Folge- und Vermögensschäden, nicht erzielten Einnahmen, Zinsverlusten und Schäden aus Ansprüchen Dritter gegennüber uns ist in jedem Fall ausgeschlossen.

4. Der Nutzer stellt uns von sämtlichen Ansprüchen frei, die durch falsche, nicht zutreffende, oder vom tatsächlichen Wert abweichende Wertermittlungen oder Immobilien-Kurzbewertungen entstehen, die durch uns erstellt, und dem Kunden zur Verfügung gestellt wurden.

5. Wir übernehmen für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der von uns selbst oder Dritten angebotenen Informationen keine Gewährleistung.

 

12. Salvatorische Klausel Diese Geschäftsbedingungen bleiben auch dann gültig, falls einzelne Vorschriften davon sich als unwirksam erweisen.

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